Verhalten bei Platzsperrungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass gesperrte Plätze nicht bespielt werden dürfen. Eine Aufhebung der Sperrung erfolgt nur durch die Platzwarte. Zuwiderhandlungen schädigen unsere Plätze und führen zu weiteren Einschränkungen der Spielmöglichkeiten für alle Mitglieder. Deshalb muss der Vorstand Zuwiderhandlungen bei Platzsperrungen als eigennütziges Fehlverhalten ahnden.